Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien fördert entsprechend des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) Kultureinrichtungen und -projekte mit regionaler Bedeutung. Dabei sind Einrichtungen und Maßnahmen der Kulturellen Bildung angemessen zu berücksichtigen. Für die Geschäftsführung des Kulturraumes ist auf der Grundlage von § 4 Abs. 6 SächsKRG ein Kultursekretariat eingerichtet.
Arbeitgeber des Kultursekretariats ist der Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, ab 01.01.2025 Mitglied eines Mitgliederverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Mitglieder des Zweckverbands sind die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie die Stadt Görlitz.
Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
c/o Landratsamt, Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz